Mit der 2011 in Kraft getretenen schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) wurde die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für Einvernahmen auf allen Stufen gemäss den weiter unten näher ausgeführten formellen Anforderungen ein-geführt. Um das Ziel des gemeinsamen Standards zu erreichen, zwingt der ausgeprägte schweizerische Föderalismus zu einer entschlossenen und koordinierten Anreizpolitik der KKJPD-Mitglieder. Diese Politik muss alle Kantone dazu führen, ihre Staatsanwaltschaften, Zwangsmassnahmengerichte, Polizeikorps und Haftanstalten kurzfristig mit kompatiblen Systemen auszurüsten und so eine landesweite Abdeckung zu erreichen, die dieser neuen Lösung zum Durchbruch verhelfen kann. Auch die urteilenden Behörden sollten entweder über eigene Mittel oder durch die Nutzung von Einrichtungen der Staatsanwaltschaften je nach Bedarf Videokonferenzen durchführen können.
Nutzen
Mit einer Videokonferenz kann auch den verdeckten Ermittlern oder Bürgern zugesicherte Anonymität garantiert werden, wenn diese Personen aus einem Videokonferenzraum irgendwo in der Schweiz einvernommen werden. Dadurch können sie vor der Gefahr einer Enttarnung beim Verlassen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts geschützt werden – ganz zu schweigen von den Opfern, denen so die direkte Konfrontation mit dem Täter erspart bleibt. Schliesslich ist festzuhalten, dass offenbar sogar die Zivilgerichte bei der Beweiserhebung von der Videokonferenztechnologie profitieren können, und nebenbei führt ihre Nutzung noch zu einer Verkleinerung des CO₂-Fussabdrucks.
Technik
Im Wesentlichen besteht die Ausrüstung eines Videokonferenzraums aus einem Computer (wenn möglich dediziert) und der entsprechenden Software, einem Beamer oder Bildschirm (dediziert oder nicht) und einer hochwertigen Audio-/Videoanlage, welche verschiedene Anwendungsfälle unterstützt. Neben internen Raumaufnahmen können auch externe Personen dazugeschaltet werden und als Gesamtinformation technisch gespeichert werden.
Einsatzgebiete
Auf innerkantonaler Ebene im Strafverfahren, können dringliche Einvernahmen, beim Opfer- und Zeugenschutz, mit oder ohne den Einsatz von Dolmetschern, verteidigungsrechte, moderne Videokonferenzlösungen zum Einsatz kommen. Bei Interkantonalen Aufgaben können Ordentliche Einvernahmen vorgenommen werden, oder bei schwierigen Überstellungen in verschieden Kantonen/Orten parallel ablaufen, um gesetzliche Fristen einzuhalten oder Koordinationstreffen abzuhalten – dies ist nur ein Auszug verschiedener Einsatzgebiete.
Branchen
- Bildungseinrichtungen
- Finanzinstitute
- Gastronomie und Hotellerie
- Globale Beratungsfirmen
- Industrie und Gewerbe
- Öffentliche Einrichtungen
- Wohnbauten und Villen
- und viele weiter